[1457]Die Schiffmühle, plur. die -n, eine auf einem platten Schiffe erbauete Wassermühle auf einem Flusse. Daher der Schiffmüller, der Eigenthümer oder Vorgesetzte derselben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1457.