[1459]Das Schiffsvolk, des -es, plur. inus. ein Collectivum, alle zur Regierung oder Vertheidigung eines Schiffes gehörige Personen. Schiffvolk bedeutet dergleichen Personen überhaupt, ohne Beziehung auf ein bestimmtes Schiff.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1459.