[1474] Die Schinderey, plur. die -en. 1. In der ersten eigentlichen Bedeutung. 1) Die Wohnung des Schinders; in der anständigen Sprechart die Kafillerey, die Abdeckerey. 2) Die Arbeit, Verrichtung des Schinders, das Abdecken des gestorbenen Viehes, und in weiterer Bedeutung, eine jede ungeschickte Beraubung der Haut, ja eine jede ekelhafte Arbeit; doch alles nur in der niedrigen[1474] Sprechart. 2. In der figürlichen Bedeutung, jede grobe Überschreitung der Billigkeit im Nießbrauche und Handel und Wandel; auch nur in der harten und niedrigen Schreibart. Gott stürzt der Gottlosen Schinderēy, Sprichw. 10, 3. Das Volk wird Schinderey treiben, Es. 3, 5. Er wartet aufs Recht, siehe, so ists Schinderey, Kap. 5, 7.