Schläfern

[1486] Schläfern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Neigung, Trieb zum Schlafe empfinden. 1) Als ein persönliches Zeitwort, ich schläfere, ich empfinde Neigung zum Schlafe, ist es nur in einigen Oberdeutschen Gegenden gangbar. 2) Im Hochdeutschen kennet man es nur als ein unpersönliches Zeitwort, welches die vierte Endung der Person erfordert. Es schläfert mich, mich schläfert, es hat uns geschläfert.

Anm. Es ist vermittelst der desiderativen Endung -ern von schlafen gebildet, und ohne Anstoß auch in der anständigen Sprechart gangbar, obgleich die meisten Desiderativa dieser Art niedrig sind. – Notker sagt dafür mih slaphota, welches ein veraltetes Intensivum von schlafen zu seyn scheinet. In dem zusammen[1486] gesetzten einschläfern hat es eine factitive Bedeutung, wofür bey dem Opitz mehrmahls einschläfern vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1486-1487.
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