[1499]Die Schlägerēy, plur. die -en, diejenige Handlung, da sich zwey oder mehrere Personen ohne Besugniß schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerley Werkzeugen. Es entstehet eine Schlägerey.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1499.