Schlachtherr, der

[1481] Der Schlachthêrr, des -en, plur. die -en, von Schlacht 1 in einigen Niederdeutschen Seestädten, diejenigen Rathsherren, welchen die Aufsicht über die Schlacht, d.i. über ein am Wasser aufgeführtes Bollwerk, über die Schifflände, anvertrauet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1481.
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