Schlachtzettel, der

[1482] Der Schlachtzêttel, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Von Schlacht 1, in einigen Niederdeutschen Seestädten, das Verzeichniß von der Ladung eines Schiffes, nach welcher das Schlachtgeld entrichtet wird. 2) Von dem Zeitworte schlachten, ist es ein Zettel, welcher dem Fleischer zur Bescheinigung dienet, daß er die für jedes Stück Schlachtvieh bestimmten obrigkeitlichen Gebühren abgetragen hat, und nunmehr schlachten darf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1482.
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