[1523] Die Schlênge, plur. die -n, ein nur in den Niederdeutschen Marschländern übliches Wort, ein in das Wasser gebauetes Flechtwerk zur Abhaltung des Wassers zu bezeichnen, welches daselbst auch eine Schlacht genannt wird. Die Fluthschlenge, ein solcher aus Flechtwerk und Faschinen bestehender Damm, das Wasser zur Zeit der Fluth abzuhalten. Die Scherschlenge, eine auf Ebbe und Fluth angelegte Schlenge in Gestalt einer Krebschere. Daher das Schlengengeld, der Schlengenmeister u.s.f. in eben den Bedeutungen, in welchen daselbst auch Schlachtgeld, Schlachtmeister u.s.f. üblich sind. Es ist von dem Niederd. schlengen, schlingen, winden, flechten.