[1526] Das Schleusengêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zur Unterhaltung einer Schleuse von den durchfahrenden Schiffen, oder andern Theilnehmern, gefordert und entrichtet wird; der Schleusenzoll, im mittlern Lat. Exclusagium.