[1527]Die Schleyerkappe, plur. die -n, eine Kappe des andern Geschlechtes, welche das ganze Gesicht, wie ein Schleyer verhüllet. Auch wohl eine Kappe von Schleyer, der so genannten Art Zeuges.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1527.