[1527] Schleyern, verb. reg. act. 1) Im Bergbaue und bey den Wasserkünsten wird der Kolm oder Kolben geschleyert, wenn er mit Lumpen umwunden wird, damit er desto genauer in die Röhre passe und die Luft abhalte; wo die erste eigentliche Bedeutung des Bedeckens, Bekleidens sehr merklich hervorsticht. 2) In engerer Bedeutung, mit einem Schleyer verhüllen. Eine Braut schleyern. Cythere schleyert sich in eine schwarze Binde, Günth. Jemanden einen Affen schleyern, ihm etwas aufheften.