Schließer, der

[1533] Der Schließer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schließerinn, eine Person, welche schließt, verschließt oder einschließt; ein nur in einigen Fällen übliches Wort. So wird in manchen Gegenden eine Person, welche in großen Haushaltungen das Essen und Trinken in ihrem Beschlusse hat, Schließer und Schließerinn genannt. Auf dem Packhofe zu Berlin ist der Schließer derjenige, welcher die Waaren in seinem Beschlusse hat. In vielen Gegenden verstehet man unter Schließer den Gefangenwärter oder Stockmeister, welcher die Gefangenen schließet und los schließet, Nieders. Slüter, daher in manchen Gegenden auch das Gefängniß die Schließerey genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1533.
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