Schloßgesessen

[1540] Schlóßgesêssen, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden üblich ist, und einen Einwohner bedeutet, welcher ein mit gewissen Hoheiten versehenes Schloß besitzet, und auch burggesessen, beschloßt und geschloßt genannt wird. Bin schloßgesessener, geschloßter oder beschloßter Junker. In engerer Bedeutung sind daher in einigen Gegenden, z.B. in Pommern, schloßgesessen und schriftsässig gleichbedeutende Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1540.
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