[1548]Das Schlúßbier, des -es, plur. inus. an einigen Orten, eine Ergtzlichkeit an Biere, welche die Mäurer bekommen, wenn sie den Schluß eines Gewölbes verfertiget haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1548.