[1553] Schmähen, verb. reg. act. seine Verachtung durch beleidigende Worte an den Tag legen, Schmach mit Worten anthun; mit der vierten Endung der Person. Wer mit seiner Zunge nicht verläumdet, und seinem Nächsten kein Arges thut, und seinen Nächsten nicht schmähet, Ps. 15, 3. Ingleichen mit dem Vorworte auf, auf jemanden schmähen. Es ist in dem gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen nicht gangbar, und wird am häufigsten in der anständigen Schreibart gebraucht, wo es eben um dieses sparsamen Gebrauches willen ein edlerer Ausdruck ist, als die niedrigen ähnlichen schimpfen, schänden u.s.f. Daher das Schmähen und die Schmähung, S. das letzte an seinem Orte besonders.
Anm. Bey dem Ottfried smahen, im Nieders. mit einem andern Endlaute schmeda, im Schwed. smäda. Allein die jetzt gedachten sind zugleich von weiterm Umfange der Bedeutung, und bedeuten auch verachten, wie unser verschmähen, theils Schmach anthun, auch auf andere Art als durch Worte, theils verleumden, tadeln u.s.f. Das Stammwort ist noch im Niedersächsischen üblich, wo sma, smade, smäde, smee, verächtlich, geringschätzig bedeutet, welches ohne Zweifel eine Figur von dem veralteten schma, schmach, klein, ist, S. Schmach. Im Osnabrückischen hat man auch das Intensivum smadden, verleumden. S. auch Schmälen.