[1585] Schnallen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, denjenigen eigenthümlichen Laut von sich geben oder hervor bringen, welchen dieses Zeitwort nachahmet, und welcher ein gelindes Knallen ist, da es denn von verschiedenen Handlungen gebraucht wird, welche mit diesem Laute verbunden sind. Mit der Peitsche schnallen, wofür im Hochdeutschen knallen üblicher ist. Man schnallet mit dem Munde, wenn man diesen Laut mit der an den Gaumen gedrückten Zunge hervor bringet, welches man auch klatschen und schnalzen nennet. Im Oberdeutschen schnallet man mit den Fingern, wenn man sie im Hochdeutschen krachen läßt. Das Intensivum davon ist schnalzen und das Activum schnellen, S. diese Wörter. II. Als ein Activum, vermittelst einer Schnalle in der engern Bedeutung befestigen. Die Halsbinde fester, lockerer schnallen. Die Schuhe fest zusammen schnallen. Besonders in den Zusammensetzungen abschnallen, anschnallen u.s.f. So auch das Schnallen.
Anm. Im Schwed. smälla. Es ist mit knallen genau verwandt, nur daß der vorgesetzte Zischlaut, welcher sonst ein Zeichen der Intension ist, hier die Bedeutung vermindert.