[1607] Schnitzeln, verb. reg. neutr. et act. welches im erstern Falle das Hülfswort haben bekommt. Es ist das Diminutivum von schnitzen, oft und viel an einer Sache schneiden, und zwar so, daß nur kleine Schnitte geschehen, oder kleine Späne abfallen; wo es doch mehr von einem unnützen als künstlichen Schneiden dieser Art gebraucht wird welcher Nebenbegriff eine Figur der verkleinernden Form zu seyn scheinet. Nieders. snitjen.