[1643] Schrankenlos, -er, -este, adj. et adv. der Schranken beraubt, besonders in der figürlichen Bedeutung dieses Wortes, der Einschränkung beraubt. Der Gottesläugner behält die innere Verbindlichkeit der Naturgesetze bey; er wird also nicht ganz schrankenlos, wenn er sich gleich einbildet, gesetzlos zu werden. So auch die Schrankenlosigkeit.