[1651] Der Schreībegroschen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, eine Schreibegebühr, wenn sie aus einem Groschen bestehet. So wird die Gebühr, welche manche Zinsgüter in Sterbefällen dem Gerichte des Eigenthumsherren für das Einschreiben entrichten, der Schreibegroschen genannt.