Schulherr, der

[1680] Der Schulhêrr, des -en, plur. die -en. 1) Ein besonders im Oberdeutschen gangbares Wort, den Vorgesetzten einer Lateinischen Schule zu bezeichnen, welchen man in Ober- und Niedersachsen einen Rector nennt. 2) An andern Orten werden die obrigkeitlichen Personen, welche die Aufsicht über die Schulen eines Ortes führen, Schulherren genannt, welche an andern Scholarchen heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1680.
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