[1682] Schupfen, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen für das mehr Hoch- und Niederdeutsche schuppen üblich ist, S. dasselbe. Daher der Schupf, für Schupp. Die Schupfe oder die Strafe des Schupfens ist noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich, da gewisse Verbrecher in einem Käfich vermittelst eines über einen Schnellgalgen gehenden Strickes mehrmahls in das Wasser gelassen werden. Noch 1746 wurde in Wien ein Bäcker, welcher das Brot zu leicht gebacken hatte, auf diese Art geschupft. In Metz heißt diese Strafe la Xeuppe oder Cheuppe.
Adelung-1793: Schupfen, der