[1699] Das Schutzgatter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Gatterthor in den Thoren u.s.f. welches man von oben herunter schießen läßt, wenn es das Thor versperren soll; Fallgatter. In diesem Verstande stammet es von schießen ab, daher es in demselben auch wohl Schoßgatter und Schußgatter lautet. 2) In den Schleusen und Deichen, ein Thor mit zwey Flügeln, welche das innere Wasser zur Zeit der Ebbe aufstößet, das äußere Wasser zur Zeit der Fluth aber wieder verschließet; wo es entweder von schützen, das Wasser hemmen, oder auch von dem Nieders. schotten, versperren, verschließen, abstammet.