[1710] Schwängern, verb. reg. act. schwanger machen. 1) Eigentlich, wo es doch nur von dem unerlaubten Schwängern außer der Ehe gebraucht wird. Eine ledige Person schwängern. Sich von einer Mannsperson schwängern lassen. Eine geschwängerte Person. 2) Figürlich wird es auch zuweilen von dem Mineral- und Pflanzenreiche gebraucht, für befruchten, fruchtbar machen. So auch die Schwängerung.