Schwären

[1715] Schwären, verb. irreg. Imperf. ich schwor, (ehedem schwur;) Mittelw. geschworen. Es ist ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert, und gemeiniglich nur in der dritten Person gebraucht wird, mit Eiter angefüllet werden. Der Finger schwärt mir, ist mir geschworen, wird wohl schwären. Der Nagel schwärt ab. Das Auge ist ihm heraus geschworen. So auch das Schwären.

Anm. S. das vorige. Schweren, in beschweren, schwären und schwören, sind in dem Laute, und die beyden letzten auch in der Conjugation einander sehr ähnlich, daher sie auch von dem großen Haufen nicht selten mit einander verwechselt werden. S. auch Geschwür und Schwürig. Schwären und schwellen sind genau verschieden; jenes ist allemahl mit Eiter verbunden, dieses nie, obgleich aus einer Geschwulst zuweilen ein Geschwür werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1715.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika