[1721] Der Schwarzbäcker, des -s, plur. ut nom. sing. in vielen Gegenden, ein Bäcker, welcher nur allein schwarzes Brot, d.i. Rockenbrot, backen darf, im Nieders. Fastbecker, eigentlich Festbäcker, S. jenes Wort; zum Unterschiede von den Weißbäckern, Nieders. Losbäckern.