[1722] Das Schwarzholz, des -es, plur. die -hölzer, im Forstwesen. 1) Eine Art Holz, d.i. Bäume und Stauden, welche kein eigentliches Laub, sondern statt desselben Nadeln oder Tangeln haben, ohne Plural, außer von mehrern Arten; Nadelholz, Tangelholz, Harzholz, todtes Holz, weiches Holz, zum Unterschiede von dem Laubholze, harten Holze, lebendigen Holze. Zu dem Schwarzholze werden gerechnet die Tannen, Fichten, Kiefern, der Lärchenbaum, der Taxus, der Eibenbaum und der Wachholder. 2) Ein aus solchen Holzarten bestehendes Gehölz, eine damit bewachsene Gegend. Der Nahme rühret theils von der dunkelgrünen Farbe der Tangeln dieser Holzarten, theils auch von dem dunkeln finstern Ansehen der damit bewachsenen Wälder her, weil das Nadelholz gemeiniglich dicker zu wachsen pflegt, als das Laubholz.