[1732]Schweigsam, -er, -ste, adj. et adv. Fertigkeit besitzend zu schweigen, und Dinge zu verschweigen; verschwiegen, welches in der letzten Bedeutung gewöhnlicher ist. So auch die Schweigsamkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1732-1733.