Schwemmen

[1742] Schwêmmen, verb. reg. welches das Factitivum von schwimmen ist, wie senken von sinken, tränken von trinken u.s.f. schwimmen machen. Holz schwemmen, wofür doch flößen üblicher ist. Der Fluß hat viele Erde an das Ufer geschwemmet, angesetzet, angetrieben. Den Koth von etwas schwemmen, durch vieles Wasser abfließen machen. Das Wasser hat die Erde aus dem Wege geschwemmet. In engerer Bedeutung schwemmet man Thiere, wenn man sie zu schwimmen nöthiget, damit sie im Wasser von den Unreinigkeiten beyfreyet werden. So schwemmet man die Pferde, die Schafe, ehe sie geschoren werden, die Gänse, ehe sie gestochen werden u.s.f. Ehedem schwemmete man auch die der Hexerey verdächtigen Personen, d.i. man warf sie in das Wasser, um zu sehen ob sie oben schwimmen oder untersinken würden. In weiterer Bedeutung für benetzen, wie Ps. 6, 7, ich schwemme mein Bette die ganze Nacht, ist es im Hochdeutschen eben so ungewöhnlich, als für überschwemmen: sie werden alles schwemmen, Es. 8, 8. So auch das Schwemmen und die Schwemmung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1742.
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