[1748] Die Schwêsterschaft, plur. die -en. 1) Ohne Plural, das Verhältniß zwischen zwey Personen, nach welchem die eine die Schwester der andern ist; wo es doch nur von der Verbindung gewählter Schwestern, d.i. vertrauter Freundinnen gleiches Standes üblich ist. 2) Mehrere zu einer gewissen Absicht auf das genaueste mit einander vereinigte weibliche Personen gleiches Standes; wo es in der Römischen Kirche so wohl Schwesterschaften als Brüderschaften gibt.