Schwur, der

[1760] Der Schwur, des -es, plur. die Schwüre, von dem Zeitworte schwören, die heftige Betheurung mit Anrufung einer andern Person oder Sache zum Zeugen der Wahrheit oder Rächer der Unwahrheit. Etwas mit vielen Schwüren versichern. Einen heftigen Schwur thun. Es wird nur von dem im gemeinen Leben üblichen Schwören gebraucht, nicht aber von dem feyerlichen Schwören vor Gericht, von welchem Eid und Eidschwur üblich sind. Doch sagt man auch, jemanden nicht zum Schwure lassen, von einem gerichtlichen Eide. In der Deutschen Bibel wird es mehrmahls für Fluch gebraucht, weil manche Arten des leichtsinnigen Schwörens mit Flüchen verbunden sind; welche veraltete Bedeutung den ehemahligen weiten Umfang des Zeitwortes schwören bestätiget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1760.
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