Seemacht, die

[14] Die Seemacht, plur. die -mächte, im Gegensatze der Landmacht. 1. Eine Macht zur See, d.i. eine berächtliche Anzahl Kriegesschiffe mit ihrem Zubehör; ohne Plural. Eine furchtbare Seemacht haben. 2. Ein Staat, welcher eine Seemacht hat, d.i. Flotten oder Kriegsschiffe unterhält; ehedem eine See-Potenz. In diesem Verstande sind Frankreich, Spanien, Portugal u.s.f. Seemächte. In der engsten Bedeutung, ein Staat, welcher nur allein eine Seemacht, und gewöhnlich keine Landmacht hat, da denn besonders Großbritannien und Holland diesen Nahmen führen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 14-15.
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