Selbstständig

[50] Sêlbstständig, -er, -ste, adj. et adv. für sich selbst bestehend, zu seiner Begreiflichkeit, zu seinem Verstande keines andern Dinges bedürfend. In diesem Verstande haben einige die Grundzahlen eins, zwey u.s.f. selbstständige Zahlen, die Selbstlaute selbstständige Laute, die Hauptwörter selbstständige Wörter genannt. Ingleichen nach eigenen Grundsätzen handelnd, und darin gegründet. In der engsten philosophischen Bedeutung ist selbstständig, was von sich selbst oder aus eigener Kraft bestehet, was den Grund seiner Möglichkeit in sich selbst hat, da denn nur Gott allein selbstständig ist. So auch die Selbstständigkeit. Opitz gebraucht für selbstständig von Gott das ungewöhnliche selbstwesend, ob er gleich das Hauptwort die Selbstständigkeit schon hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 50.
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