[90] Der Siegelbewahrer, des -s, plur. ut nom. sing. der Vorgesetzte einer Kanzelley oder einer Gesellschaft, welcher das Siegel derselben in seiner Verwahrung hat, und bey angesehnen Collegiis und großen Gesellschaften gemeiniglich der Kanzler, bey kleinern und unerheblichern aber oft der Secretär genannt wird. S. auch Siegeler.