Siegeln

[91] Siegeln, verb. regul. act. mit einem Siegel versehen, das Siegel auf etwas drücken. Einen Brief siegeln. Eine Urkunde siegeln. In den meisten Fällen sind dafür die Zusammensetzungen besiegeln, versiegeln, zusiegeln üblich. Von angehängten Siegeln sagt man auch lieber das Siegel anhängen, als siegeln. Im Tatian sigilan.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 91.
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