Signiren

[94] Signiren, verb. regul. act. aus dem Lat. signare. Es ist besonders in den Kanzelleyen üblich, eine Schrift mit seinem Nahmenszuge, seiner Chiffre, den Anfangsbuchstaben seines Nahmens oder einem andern willkührlichen Zeichen unterzeichnen; zum Unterschiede von dem vollständigern unterschreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 94.
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