Sinnlich

[107] Sinnlich, -er, -ste, adject. et adv. welches nur in der eigentlichen Bedeutung des Wortes Sinn üblich ist. 1. Zu den Sinnen, d.i. unmittelbaren Empfindungen äußerer Gegenstände gehörig. Die sinnlichen Werkzeuge, diejenigen Gewebe von Nerven, vermittelst deren wir empfinden. Noch mehr, 2, in dieser unmittelbaren Empfindung äußerer Gegenstände, folglich auf undeutliche Vorstellungen, gegründet. (1) Eigentlich. Die sinnliche Empfindung, welche vermittelst der äußern Sinne geschiehet. Sinnliche Begierden, Belustigungen, Zerstreuungen. Sinnliche Liebe, sinnlicher Abscheu u.s.f. wo es oft dem vernünftig im weitern Verstande, d.i. auf deutliche Erkenntniß gegründet, entgegen gesetzet wird. (2) Figürlich, Fertigkeit besitzend, sich nach sinnlichen und undeutlichen Empfindungen zum Nachtheil der deutlichen oder vernünftigen zu bestimmen. Ein sinnlicher Mensch. Sehr sinnlich seyn.

Anm. Ehedem wurde es so wie sinnig auch für klug, weise, verständig, gebraucht.


Das ein yeder mensch an im hat

Vernunft und syndlichen Verstandt,

Theuerd.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 107.
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