[142]Die Sonderleute, sing. inus. in einigen Gegenden Westphalens, unangesessene leibeigene Leute, welche daher nur in Ansehung ihrer Personen leibeigen sind; zum Unterschiede von den Hofhörigen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 142.