Souverain, der

[154] Der Soūverain, (sprich Soūveraing) des -s, plur. die -s, aus dem Französischen Souverain. 1. Ein souverainer, unumschränkter Herr, welcher in Ansehung der Hoheitsrechte durch keine Reichsgrundgesetze eingeschränket ist: da es denn im gemeinen Leben wohl von einem jeden Landesherrn gebraucht wird, so fern er in Ansehung unserer souverain ist, in Ansehung seines Verhaltens gegen uns nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. 2. Eine Goldmünze, welche in den ehemahligen Spanischen, nachmahls Österreichischen Niederlanden geschlagen wurde, und ehedem zu 5 Rthlr. 21 Gr. hernach aber zu drey Ducaten oder 8 Rthlr. 12 Gr. ausgepräget wurde; ohne Zweifel, weil sie von dem Souverain und mit dessen Brustbilde ausgepräget ward. Im gemeinen Leben lautet es in dieser Bedeutung häufig Severin.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 154.
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