Spaten, der

[171] Der Spaten, des -s, plur. ut nom. sing. ein Werkzeug zum Graben, ein Grabescheit. Es ist in den gemeinen Sprecharten, besonders Nieder-Deuschlandes am üblichsten, wo man auch die Zeitwörter spaden, spaten, und dessen Intensivum spitten, umgraben, hat. Den Spaten stechen, ist in den Niederdeutschen Marschländern, durch Einstechung eines Spatens einen Deich und das dazu gehörige Land für verlassen oder verfallen erklären, und den Spaten ausziehen, einen Deich und das dazu gehörige Land in Besitz nehmen. Das Spatenrecht, oder Spatelandsrecht, ist eben daselbst, die Gerichtbarkeit über einen oder mehrere Deiche, ingleichen das Deichrecht.

Anm. In einigen Gegenden die Spate, im Niedersächsischen mit dem dieser Mundart eigenthümlichen weichen d Spaden, im Holländ. Spade, im Angels. Spad, Spadu, Spaedu, im Engl. Spade, im Schwed. Spade. Ehedem bedeutete es auch ein Schwert, und besonders ein breites Schwert; welche Bedeutung das Poln. Szpada noch hat. Im Ital. ist Spada ein Degen, im Alban. Sapata, eine Axt, und im Griech. σπάθη, sowohl ein Degen, als eine Ruthe und Schlägel. Man siehet leicht, daß in der Bedeutung eines Grabescheites und Degens der Begriff der Spitze, der Schärfe, der herrschende ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 171.
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