[181]Die Speisekammer, plur. die -n, eben daselbst, eine Kammer, gemeiniglich zunächst an der Küche, den kleinern Vorrath von Speisen und deren Bestandtheilen in derselben zu verwahren; im Oberd. der Speisgaden, der Behalter, auch nur die Speis.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 181.