[202] Der Spielmann, des -es, plur. die -männer, und -leute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche spielet, wo es im gemeinen Leben in verschiedenen Bedeutungen üblich. 1. Ein Musikant, d.i. derjenige, welcher ein Handwerk daraus macht, andern zur Lust aufzuspielen, heißt ein Spielmann, und im Plural Spielleute; welchen Nahmen auch die Musikanten bey den Regimentern bekommen. Bringe mir einen Spielmann, 2 Kön. 3, 15. Die Spielleute gehen den Sängern nach, Ps. 68. 16. Für Instrumentisten besserer Art ist es, so wie das gleich bedeutende Musikant, zu niedrig, indem man solche lieber Musicos, und, wenn sie es verdienen, Virtuosen nennet. 2. Ein Schauspieler heißt noch hin und wieder im gemeinen Leben gleichfalls ein Spielmann, schon im Schwabensp. Spilman und im Plural Spillüte. Der Plural Spielleute kann in beyden Fällen auch von Personen beyderley Geschlechtes gebraucht werden.