Splittern (1)

[221] 1. * Splittern, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches eine unmittelbare Onomatopöie ist, und ängstlich schreyen, ein Zetergeschrey erheben, bedeutet. Im Hochdeutschen ist es unbekannt, nicht aber im Niederdeutschen, wo man es mit schreyen, zu verbinden pflegt, schreyen und splittern. In einer weitern aber ähnlichen Bedeutung scheinet Opitz es zu gebrauchen.


Daß Thal und Hügel splittert;


d.i. schüttert, wiederschallet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 221.
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