[241] Der Springhafer oder Sprunghafer, des -s, plur. inusit. in einigen Gegenden, ein gewisses Maß Hafer, welches dem Eigenthümer eines Springhengstes oder Beschälers von dem Herrn der Stutte sowohl gleich nach dem Bespringen, als auch, wenn die Stutte trächtig geworden ist, entrichtet wird.