[246] Der Sprúch, des -es, plur. die Sprüche, von dem Zeitworte sprechen. 1. Die Handlung des Sprechens, ohne Plural, wo es doch nur in den Rechten von der Handlung des ordentlichen oder selbst erwählten Richters gebraucht wird, nach welcher er in einer Sache ein Urtheil fället. Eine Sache zum Spruche bringen. Die Sache stehet auf den Spruch.
2. Dasjenige, was von jemanden gesprochen wird oder gesprochen worden. (1) Im weitesten Verstande, in welchem es doch nur in den Zusammensetzungen, Ausspruch, Einspruch, Lobspruch, Machtspruch, Vorspruch, Widerspruch, Zuspruch, u.s.f. üblich ist. (2) In einigen engern Bedeutungen. (a) * Ein jeder ausgesprochener oder auch schriftlich verfaßter Satz; eine jetzt veraltete Bedeutung.
(b) Ein kurzer, nachdrücklicher und merkwürdiger Satz, besonders wenn er eine Lehre enthält. Salomo redete drey tausend Sprüche; 1 Kön. 4, 32. Die Sprüche Salomo, welche oft unrichtig Sprichwörter genannt werden. In der deutschen Bibel kommt es in dieser Bedeutung sehr häufig vor, welche aber in der anständigen Schreibart veraltet ist, und nur noch im gemeinen Leben gehöret wird; außer in den Zusammensetzungen Denkspruch, Wahlspruch u.s.f. (c) Ein Satz, eine Stelle aus der Bibel, besonders wenn sie eine lehrreiche oder wichtige Wahrheit enthält; auch nur am häufigsten im gemeinen Leben. Biblische Sprüche. Der Hauptspruch, Beweisspruch, Kernspruch. (d) Der Ausspruch eines Richters in einer streitigen Sache, eine Art des Urtheils. Einen Spruch thun. Es sind in dieser Sache schon drey Sprüche geschehen. (e) * Ein Gedicht, besonders ein aus dem Stegreife verfertigtes und mündlich hergesagtes Gedicht; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, welche aber zu den Zeiten der Schwäbischen Dichter sehr gangbar war, und bey den gemeinen Reimschmiden und Meistersängern mancher Gegenden noch zuweilen vorkommt. S. Spruchsprecher.
Anm. Im Niedersächsischen Sproke, Spröke. S. Sprechen. Im Oberdeutschen wird es auch für Anspruch gebraucht, Siehe dieses Wort.