[246]Der Sprúchmánn, des -es, die -männer, oder -leute, eine veraltete Benennung gesetzter oder selbst erwählter Schiedsrichter, welche den Ausspruch in einer streitigen Sache thun sollen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 246.