[291]Ständisch, adj. & adv. welches nur von Stand, ein Land- oder Reichsstand üblich ist, den Land- oder Reichsständen gehörig, ihnen zukommend. Die ständischen Gerechtsamen, besser, die Gerechtsamen der Stände.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 291.