[293] Stängeln, verb. regul. welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, Stängel bekommen, in der Landwirthschaft einiger Gegenden. Das Korn stängelt, wenn es einen Stängel oder Halm treibet. 2. Als ein Activum, wo es ein Factitivum von Stange ist, mit Stangen oder Stänglein versehen. Den Hopfen, die Bohnen, die Erbsen stängeln; im Oberd. stäbeln, stiefeln. So auch das Stängeln.