[303] Stät, -er, -este, adj. & adv. ein mit Staat, Statt u.s.f. von stehen abstammendes Wort, welches nur noch in einigen figürlichen Bedeutungen üblich ist. 1. Fest, unbeweglich, im Gegensatze des unstät. Stäte Augen. Die Augen stät auf etwas richten. Eine stäte Zuversicht, 2 Maccab. 15, 7. 2. * Langsam, ingleichen still, ruhig, eine im Hochdeutschen unbekannte, aber in der Österreichischen Mundart gangbare Bedeutung, im Gegensatze des unstät. 3. Beständig, anhaltend, ununterbrochen fortdauernd. Stäte Arbeit. Ein stäter Fleiß. Ein stäter Regen.
Komm, zeige mir nach langer Nacht
Des stäten Tages helle Pracht,
Gryph.
Ingleichen unverrückt in seinen Gesinnungen beharrend, beständig. Ein stätes Herz, Opitz; ein beständiges.
Anm. Bey dem Notker stat für stabilis, bey dem Winsbeck stet. Man hatte ehedem davon auch das Hauptwort die Stäte, Beständigkeit, Standhaftigkeit, welches noch bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt. Übrigens wird stät im Hochdeutschen selten gehört, außer etwa in der dritten Bedeutung. Es stammt von stehen ab, und wird von vielen auch stet geschrieben; dagegen stät nicht nur Beyspiele des Alterthums, sondern auch die Verwandtschaft mit Statt, Stätte u.s.f. vor sich hat. S. das folgende, ingleichen Stets.