[393] Stöcken, verb. regul. act. in den Stock legen, d.i. in Verhaft nehmen und mit den Füßen in einen hohlen Klotz befestigen, und in weiterer Bedeutung, in ein hartes Gefängniß legen; ein nur im gemeinen Leben übliches Wort, besonders in der R.A. jemanden stöcken und blöcken, in den Stock und Block legen. Wenn es Weish. 2, 19 heißt, mit Schmach und Qual wollen wir ihn stöcken, d.i. peinigen, so scheinet es daselbst in einer ungewöhnlichen weitern Bedeutung zu stehen. Im Schwedischen stocka. S. Stock 3.
Adelung-1793: Stocken