Staatskunst, die

[260] Die Staatskunst, plur. car. die Fertigkeit, die Wohlfahrt eines Staates auf das vortheilhafteste zu erhalten und zu befördern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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